Beachfront Immobilien GmbH, Trift 6a, 25980 Sylt OT Westerland (nachfolgend: „Auftragnehmer“)
Die Beachfront Immobilien GmbH (Auftragnehmer) und der Kunde (Auftraggeber) schließen einen Maklervertrag als einfachen Alleinauftrag zum Abschluss eines notariellen Immobilien-Kaufvertrags auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Der Auftragnehmer darf als Makler grundsätzlich für Verkäufer und Käufer als Auftraggeber tätig werden.
Der Auftragnehmer erhält die die Immobilie betreffenden Informationen und Unterlagen in der Regel von dem Verkäufer oder in dessen Namen insbesondere von Behörden, Gerichten, Architekten, Fachplanern, WEG-Verwaltern, Versicherern, Kreditinstituten oder aus vergleichbaren Quellen und darf grundsätzlich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen. Der ortsübliche Maßstab zur Berechnung der Wohnfläche ist das „Sylter Fußleistenmaß“.
Ein Vertrag wird für einen Zeitraum von sechs Monaten fest geschlossen. Nach Ablauf dieser Vertragszeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um zwei Monate, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt den Vertrag in Textform mit einer Frist von vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Die Provision von 3,00 % (inkl. Umsatzsteuer) auf den Kaufpreis entsteht für den Abschluss eines wirksamen notariellen Kaufvertrags über eine Immobilie (Hauptvertrag), der auf einer Nachweistätigkeit des Auftragnehmers oder auf einer Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers beruht.
Die infolge eines Abschlusses eines Maklervertrags durch den Auftragnehmer übermittelten vertragsbezogenen Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte (Personen, die nicht Partei eines Maklervertrags mit dem Auftragnehmer sind) weiterzugeben. Kommt infolge der vertragswidrigen Weitergabe von Informationen oder Unterlagen an einen Dritten ein Hauptvertrag mit diesem zustande, ist der Auftraggeber zur Zahlung der Provision nach Absatz 1 verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat einen Auskunftsanspruch gegen den Auftragnehmer im Hinblick auf die Parteien eines Hauptvertrags, den Kaufpreis und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Maklervertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den Interessen der Parteien und dem Vertragszweck möglichst nahekommt.